Das Wettbewerbsrecht schützt Unternehmer und Verbraucher im Wirtschaftsverkehr, indem es Regeln für das Verhalten am Markt aufstellt. Dadurch soll ein freier und fairer Wettbewerb ermöglicht werden. Verstöße gegen Marktverhaltensregeln und unzulässige geschäftliche Handlungen können von Mitbewerbern und bestimmten Verbänden wie Verbraucherzentralen abgemahnt werden.

Dank seiner langjährigen Erfahrung ist Robin Neuwirth als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Wettbewerbsrecht in ganz Baden-Württemberg der richtige Ansprechpartner für alle wettbewerbsrechtlichen Anliegen. Er löst auch komplexe und schwierige Fälle und wahrt effektiv die Rechte seiner Mandanten gegenüber unlauter handelnden Marktteilnehmern. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wehrt er erfolgreich ab und sorgt dafür, dass seine Mandanten so wenig wie möglich oder gar nichts zahlen müssen.

1. Unlauterer Wettbewerb und Rechtsfolgen

Wer Dienstleistungen erbringt oder Produkte anbietet, muss sich an die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) halten. Verbraucher dürfen demnach nicht unsachlich beeinflusst oder irregeführt werden, wenn sie etwas kaufen oder einen Vertrag abschließen möchten. Die Allgemeinheit soll nicht durch bestimmtes Werbeverhalten belästigt werden.

Es gibt einige Verhaltensweisen, die gegen den fairen Wettbewerb verstoßen und als unlautere geschäftliche Handlung unzulässig sind. Dazu gehören:

  • Gewährung unerlaubter Preisnachlässe
  • Verwendung unwirksamer AGB
  • Herabsetzung oder Verunglimpfung von Mitbewerbern
  • Werbung mit Selbstverständlichkeiten
  • Als Information getarnte Werbung (Schleichwerbung)
  • Unwahre Angaben über bestimmte Waren oder Dienstleistungen
  • ein als Verbraucher auftretender gewerblicher Verkäufer auf einer Onlineplattform, z.B. bei eBay
Unlautere Geschäftshandlungen können weitreichende Konsequenzen haben. Andere Wettbewerber können nicht nur Auskunft verlangen und Unterlassung fordern, sondern auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Bei unzumutbarer Belästigung droht außerdem eine Geldbuße.
Ich setze für meine Mandanten Ansprüche gegen unlauter handelnden Wettbewerbern durch und verteidige sie gegen Forderungen und Vorwürfe anderer Mitbewerber. Mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen können viele wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich erfolgreich beigelegt werden. Selbstverständlich verfolge ich Ansprüche auch vehement auf dem Klageweg und wehre unberechtigte Forderungen gegebenenfalls vor Gericht ab.

2. Wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten: Was tun?

Um Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung und Schadensersatz durchzusetzen, wird zunächst eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Im Abmahnungsschreiben werden in der Regel auch gleich die Kosten der Rechtsverfolgung (Anwaltskosten) geltend gemacht, sodass Abmahnungen im Wettbewerbsrecht teuer werden können.

Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten und werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben? Dann dürfen Sie diese keinesfalls einfach ignorieren. Ebenso wenig sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung des gegnerischen Anwalts sofort unterschreiben und die Forderungen ohne Prüfung anerkennen.

Lassen Sie sich nach Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung immer rechtlich beraten. Als Anwalt mit Schwerpunkt im Wettbewerbsrecht bin ich in solchen Fällen Ihr kompetenter Ansprechpartner. Ich prüfe, ob Ihre geschäftlichen Handlungen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und setze mich für Sie gegen die Vorwürfe zur Wehr. Ob Sie Zahlungsaufforderungen nachkommen müssen oder nicht, kann nur in einer individuellen Rechtsberatung geprüft werden. In der Praxis hat es sich bewährt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abzugeben. Dazu prüfe ich in jedem Einzelfall, welches Vorgehen das effektivste Mittel ist.

3. Ansprüche gegen unlautere Wettbewerber durchsetzen

Wer sich an alle Regeln des fairen Wettbewerbs hält, kann dasselbe Verhalten auch von der Konkurrenz erwarten. Ein Nachteil im Wettbewerb, der auf einem unlauteren Verhalten eines Mitbewerbers beruht, muss nicht geduldet werden!

Ich prüfe für Sie das Marktverhalten verdächtiger Wettbewerber und gehe gegen Verstöße, insbesondere gegen irreführende Werbung von Konkurrenten vor. Ich verfolge Ihre Ansprüche auf Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz durch Ausspruch einer Abmahnung und beantrage bei Bedarf den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

4. Onlineshops, Apps und Webseiten gegen Wettbewerbsverstöße absichern

Fast alle Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht beruhen auf Fehlern, die eigentlich leicht vermeidbar sind.

Impressum, AGB und Rechtstexte wie die Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung sollten stets von einem Anwalt erstellt oder zumindest überprüft worden sein. Mit Rechtstexten, die ich in meiner Kanzlei für Wettbewerbsrecht für Sie erstellt oder freigegeben habe, sind Sie stets auf der sicheren Seite.

Dasselbe gilt für die Verwendung von Marken, Bildern und Fotos, Werbeaussagen und Produktbeschreibungen sowie bei neuen Geschäftsmodellen und Marketingmaßnahmen, wie z. B. Newsletter Marketing und Gewinnspielen zur Kundengewinnung. Ich prüfe Ihre gesamte geschäftliche Tätigkeit auf mögliche Verstöße gegen das Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Besteht die Gefahr einer Abmahnung, überarbeite ich Ihre Rechtstexte und Angebote und sorge dafür, dass Ihre Webseiten, Apps und Onlineshops rechtlich einwandfrei sind.

Sie haben einen eBay Onlineshop und wollen sich gegen wettbewerbsrechtliche Probleme wappnen? Dann stehe ich als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt eBay Recht an Ihrer Seite.

5. Spezielle Vorschriften des Wettbewerbsrechts

Die allgemeinen Regeln des Wettbewerbsrechts werden durch zahlreiche spezielle Gesetzesvorgaben aus anderen Rechtsgebieten ergänzt und erweitert. So gilt etwa bei der Werbung für Medizinprodukte und Arzneimittel, dass die Werbeaussage nicht irreführend sein darf und auf Risiken und Nebenwirkungen hingewiesen werden muss. Hinzu kommt eine ganze Reihe spezifischer Vorgaben, die z.B. die Werbung für Arzneimittel untersagt, die sich überwiegend an Kinder unter 14 Jahren richtet.

Weitere Spezialvorschriften gibt es für Lebensmittelunternehmen, Ärzte, Apotheker, Glücksspielanbieter oder Finanzprodukte. Außerdem ergeben sich aus dem Datenschutzrecht, Jugendschutzrecht und Verbraucherschutzrecht zusätzliche Regeln, die ebenfalls zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen können.

Für Unternehmer ist es schwer, im Dschungel des Wettbewerbsrechts den Überblick zu bewahren und alle Pflichten und Vorgaben einzuhalten. Durch meine umfangreiche Praxiserfahrung im Wettbewerbsrecht mit Unternehmen aus verschiedenen Branchen kenne ich mich bestens mit den Spezialvorschriften aus, die auch bei der Prüfung unlauteren Wettbewerbs relevant sind. Meine Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht ist stets maßgeschneidert auf Ihr Geschäftsfeld und Ihre Branche.

6. Robin Neuwirth: Ihr Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gehören gerade bei Onlineshops und Webseiten zur ständigen Gefahr. Rechtliche Änderungen und immer umfangreichere Pflichten machen es Unternehmern unmöglich, die Vorgaben des Wettbewerbsrechts eigenständig einzuhalten. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Wettbewerbsrecht kümmere ich mich um die Einhaltung aller Regeln für den fairen Wettbewerb.

Neben der Prüfung und Erstellung von Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und anderen Rechtstexten sorge ich auch für eine rechtskonforme Gestaltung Ihrer Angebote und Marketingmaßnahmen. Ich wehre unrechtmäßige Abmahnungen ab und sorge bei Wettbewerbsverstößen für Begrenzung Ihres Schadens. Wer sich als Konkurrent Ihnen gegenüber unfair verhält, wird von mir konsequent zur Unterlassung aufgefordert – außergerichtlich und vor Gericht.