Rechtsanwalt Robin Neuwirth in Stuttgart: Mit Kompetenz, Kostentransparenz und Klarheit für Ihr Recht!
Rechtsgebiete
Ich vertrete meine Mandanten in allen urheberrechtlichen Auseinandersetzungen und verteidige ihre Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken.
Urheber ist jeder, dessen Werk einen eigenschöpferischen Gehalt und eine erfassbare Form hat. Zu Urhebern zählen insbesondere Menschen mit kreativen Berufen wie Komponisten, Musiker, Autoren, Filmemacher, Fotografen, Programmierer, Webseitengestalter, Designer, Bildhauer und Maler. Werke werden durch das Urheberrecht geschützt, das den Urhebern unterschiedliche Rechte einräumt.
Sie haben z.B. das
- Veröffentlichungsrecht
- das ausschließliche Recht, ihr Werk wirtschaftlich zu verwerten (etwa durch Vervielfältigung, Aufführung oder Wiedergabe)
- das Recht, das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen
Ihr Werk genießt Schutz vor
- Entstellung oder Beeinträchtigung
- Bearbeitung oder Umgestaltung
Wird das Urheberecht verletzt, hat der Urheber gegen den Verletzer Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Der Rechtsverletzer ist dem Urheber zu Auskunft über Art und Umfang der Verletzung verpflichtet. Im Urheberrecht werden Ansprüche häufig bereits mit einer außergerichtlichen Abmahnung durchgesetzt.
Im Schwerpunkt Urheberrecht befasse ich mich insbesondere mit
- Filesharing und damit einhergehende Abmahnungen
- Entwerfen von Vertragstexten für Freiberufler (zB Fotografen oder Autoren)
- Erstellung von Agenturverträgen (z.B. bei der Zusammenarbeit mit Models)
- Hilfe bei unberechtigter Veröffentlichung von Bildern
Ich berate meine Mandanten in allen wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten und wahre ihre Rechte gegenüber unlauter handelnden Marktteilnehmern.
Wer Dienstleistungen erbringt oder Produkte anbietet, muss bestimmte gesetzliche Spielregeln beachten. Das Wettbewerbsrecht schützt die Teilnehmer im Wirtschaftsverkehr in unterschiedlicher Weise: Wettbewerber sind an Vorgaben gebunden, wenn Sie sich Wettbewerbsvorteile verschaffen wollen. Verbraucher dürfen nicht unsachlich beeinflusst oder irregeführt werden, wenn sie etwas kaufen oder einen Vertrag abschließen möchten. Die Allgemeinheit soll nicht durch bestimmtes Werbeverhalten belästigt werden.
Der faire Wettbewerb wird zB beeinträchtigt durch
- Gewährung unerlaubter Preisnachlässe
- unwirksame AGB
- Die Herabsetzung oder Verunglimpfung von Mitbewerbern
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- als Information getarnte Werbung
- unwahre Angaben über bestimmte Waren oder Dienstleistungen
- einen als Verbraucher auftretenden gewerblichen Verkäufer auf einer Onlineplattform, z.B. bei eBay
Wettbewerbsverstöße bringen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche mit sich. Liegt eine unzumutbare Belästigung vor, kann auch eine Geldbuße verhängt werden. Im Wettbewerbsrecht werden Ansprüche häufig bereits mit einer außergerichtlichen Abmahnung geltend gemacht.
Im Schwerpunkt Wettbewerbsrecht befasse ich mich insbesondere mit Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Auktionsplattform eBay z.B.
- Sperrung des eigenen E-Bay Kontos
- Auktionsabbruch
- fehlerhafter Bestellprozess
- falsche Widerrufsbelehrung
- unrichtige AGB
- fehlendes Impressum
- Abmahnung wegen falscher Angaben
- Bilderklau
Nicht nur Verstöße im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht sind mittlerweile untrennbar mit dem Internet verbunden. Die alltäglichsten Dinge werden inzwischen über das Internet abgewickelt und daraus ergeben sich viele rechtliche Fragen. Das Internetrecht ist ein weiterer Schwerpunkt in meiner anwaltlichen Tätigkeit. Oft ist es die Schnittstelle zum allgemeinen Zivilrecht, in dem ich darüber hinaus rechtlich berate.
Häufige Rechtsprobleme sind
- Gewährleistung und Garantie beim Online-Kauf
- Fernabsatzgeschäfte
- Datenschutz
Seit Gründung meiner Kanzlei übernehme ich Mandate im Arbeitsrecht. Mein Interessenschwerpunkt liegt hier im Individualarbeitsrecht. Ich vertrete die Interessen von Arbeitnehmern in den folgenden Bereichen:
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht (Kündigungsschutzklagen)
- Beratung im Fall der Kündigung (personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, betriebsbedingte Kündigung)
- Beratung bei Abmahnungen
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung (§ 85 SGB IX)
- Prüfung von Arbeitsverträgen
- Prüfung der Wirksamkeit von Aufhebungsverträge