Die Herausforderung beim Erstellen von AGB ist, die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen und dabei das abstrakte AGB-Recht einzuhalten. Da diese Aufgabe für juristische Laien kaum zu bewältigen ist, sollten AGB stets von einem versierten Rechtsanwalt erstellt werden. Auch unklare oder missverständliche Formulierungen sowie komplizierte Fachsprache gehören nicht in Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rechtsanwalt Robin Neuwirth ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen zum AGB-Recht und bei der professionellen Erstellung von Vertragsformulierungen. Er berät und vertritt Mandanten in Stuttgart und deutschlandweit im gewerblichen Rechtsschutz sowie bei der abmahnsicheren Gestaltung von Rechtstexten und AGB.

1. Erstellen von AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen oder auch Nutzungsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen gelten sollen. Das können etwa allgemeine Einkaufsbedingungen, Verträge für Verkäufe oder Lieferungen oder auch Werkverträge sein. Die Besonderheit ist dabei, dass Verkäufer und Käufer die Vertragsbedingungen nicht gemeinsam verhandeln, sondern eine Vertragspartei – der sogenannte AGB-Verwender – die Allgemeinen Vertragsbedingungen einseitig vorgibt. Aufgrund dieser einseitigen Bestimmung sind die rechtlichen Vorgaben zur Wirksamkeit sehr eng.

Ich erstelle Ihre individuellen AGB maßgeschneidert auf Ihren Geschäftsbetrieb. Der große Vorteil dabei: Die einmal erstellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie auf alle Geschäftsfälle gleicher Art anwenden, sodass der (wirtschaftliche) Aufwand nur einmal anfällt. Ich berate Sie im Vorfeld zu Ihrem rechtlichen Spielraum und formuliere die Klauseln stets zu Ihrer bestmöglichen Absicherung – verständlich und rechtssicher.

2. Prüfung von veralteten AGB und Musterklauseln

Da sich die Rechtsprechung schnell ändern kann, sollten Vertragsbedingungen generell von Zeit zu Zeit auf ihre Rechtssicherheit überprüft werden. Eine soeben noch wirksame Klausel kann durch eine veränderte Rechtslage plötzlich unwirksam und abmahnbar werden. Gerade im Verbraucherrecht gibt es häufig Änderungen.

Auch bei Veränderungen in Ihrem Geschäftsmodell sollten Sie Ihre AGB erneut prüfen und gegebenenfalls anpassen lassen.

Sie verwenden Mustervorlagen oder Vertragsbedingungen von einem AGB Generator? Dann ist eine Prüfung durch einen kompetenten Rechtsanwalt besonders dringend zu empfehlen. Muster-AGB können veraltet oder auf ein ganz anderes Geschäftsmodell zugeschnitten sein. Ich prüfe Ihre Klauseln auf deren aktuelle Wirksamkeit, ergänze Regelungen und überarbeite rechtsunsichere Formulierungen.

3. AGB für jedes Geschäftsmodell und jede Branche

Vorformulierte Vertragsbedingungen gibt es in allen Branchen, zwischen Unternehmern sowie gegenüber Verbrauchern. Der Inhalt kann sich dabei beachtlich unterscheiden. So regelt etwa ein Kaufvertrag ganz andere Ansprüche und Rechte als ein Mietvertrag, Vermittlungsvertrag, Dienstleistungsvertrag oder ein Vertrag mit einer Bank.

In jeder Branche gibt es gewisse Spielregeln und Gepflogenheiten. Als erfahrener Rechtsanwalt trage ich bei der Gestaltung von AGB auch diesem Umstand Rechnung. Entsprechend erfolgt die Erstellung der AGB nicht nur passgenau auf das Unternehmen, sondern auch auf die Branche.

Während einige Aspekte generell in jeden AGB behandelt werden, finden bestimmte Klauseln nur in bestimmten Branchen Anwendung. In fast allen Allgemeinen Vertragsbedingungen werden etwa Bestimmungen zur Gewährleistung und zur Haftungsbeschränkung getroffen. Klauseln zu Lieferbedingungen gehören dagegen nur in bestimmte Verträge. Auch innerhalb eines Regelungsgegenstands kann sich der Inhalt stark unterscheiden. Während es in der Automobilbranche üblich ist, mehrere Wochen auf die Lieferung eines Fahrzeugs zu warten, wird im Versandhandel meist eine viel kürzere Lieferzeit erwartet. Es hängt neben der Vertragsart also auch vom Geschäftsfeld ab, welchen Inhalt die AGB haben sollen und dürfen.

Eine individuelle Gestaltung der Geschäftsbedingungen ist daher unerlässlich.

Besondere Vorsicht ist im Online-Handel geboten: Die Rechtstexte der Händler sind dort frei zugänglich und abrufbar. Fehlerhafte AGB mit unzulässigen Bestimmungen, vor allem gegenüber Verbrauchern, sind ein gefundenes Fressen für Wettbewerber und Abmahnkanzleien. In vielen Fällen kostet eine Abmahnung mit folgender Schadensersatzforderung mehr als die Prüfung der AGB durch einen Rechtsanwalt. Es lohnt sich also, die eigenen AGB präventiv anwaltlich prüfen zu lassen.

Ich erstelle und prüfe Ihre AGB immer mit Hinblick auf Ihr Geschäftsfeld und Ihre Ausgangssituation. Dabei beachte ich die branchenüblichen Bedingungen und berücksichtige die aktuelle Rechtsprechung zu speziellen Regelungen.

4. Wann sind AGB wirksam und rechtssicher?

Anders als Gesetze gelten AGB ausschließlich zwischen zwei Vertragsparteien und sind nur zulässig, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die §§ 305 ff. BGB regeln das sogenannte AGB-Recht. Dort werden die Grundsätze und Zulässigkeitsgrenzen der einseitig verwendeten Vertragsbedingungen festgelegt. Obwohl diese Normen an sich dem Verbraucherschutz dienen, sind einige Regeln auch bei B2B-AGB zu beachten. In Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie im Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht gelten hingegen andere Vorschriften.

Voraussetzungen für rechtssichere AGB:

  • Die Vertragsbedingungen werden für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert.
  • Die AGB werden wirksam in den Vertrag einbezogen, wenn ein ausdrücklicher Hinweis oder Aushang erfolgt ist und der Verbraucher die Möglichkeit hat, davon Kenntnis zu erlangen. Sofern die Bedingungen nicht überraschend sind und der Verbraucher sein Einverständnis zur Geltung erklärt hat, werden die AGB Bestandteil des Vertrags. Bei Beförderungsbedingungen sowie Post- und Telekommunikationsbedingungen darf der explizite Hinweis oder Aushang entfallen (§ 305a BGB).
  • Zwischen Unternehmern gilt ein anderer Maßstab: Die AGB müssen durch Einigung einbezogen werden. Es reicht jedoch aus, wenn ein Vertragspartner der Geltung der Vertragsbedingungen stillschweigend zustimmt, z.B. indem er auf ein Bestätigungsschreiben mit Schweigen reagiert.
  • Die AGB müssen der sogenannten Inhaltskontrolle standhalten. Dabei handelt es sich um inhaltliche Vorgaben zu den Klauseln. Während bei AGB gegenüber Unternehmern nur der § 307 BGB relevant ist, müssen gegenüber Verbrauchern alle Vorgaben der §§ 307 bis 309 BGB eingehalten werden.
  • § 309 BGB enthält einige Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeiten. Die darin genannten Bestimmungen sind also generell verboten und unwirksam. Bekanntestes Beispiel: Ein AGB-Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und grobem Verschulden ist immer unwirksam.
  • § 308 BGB zählt Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit auf. Die genannten Klauseln sind nicht generell unwirksam, sondern müssen etwa zu einem „unangemessenen“ oder „unzumutbaren“ Ergebnis für den Verbraucher führen. Bei der Frage danach, was zumutbar oder angemessen ist, hat im Zweifel ein Richter das letzte Wort.
  • § 307 BGB ist eine Auffangnorm, nach der AGB unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Es kann bereits ausreichen, dass eine Bestimmung nicht klar und verständlich formuliert ist.

Die AGB sind wirksam, wenn sie nach diesen Vorgaben in den Vertrag einbezogen wurden und der Inhalt nicht gegen das AGB-Recht der §§ 307-309 BGB verstößt.

Gerne berate ich Sie zur Umsetzung dieser Vorgaben, z. B. in welcher Form ein Hinweis oder Aushang der AGB erfolgen muss. Bei der Erstellung und Prüfung der AGB erfolgt grundsätzlich eine akribische Inhaltskontrolle, sodass alle Klauseln rechtssicher und wirksam sind.

5. Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung in AGB?

Lieber nicht! Verbraucher rechnen nicht damit, dass die Widerrufsbelehrung oder Bestimmungen zum Datenschutz in den AGB enthalten ist.

AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung sollten vor allem im Online-Handel in getrennten Belehrungen eingestellt werden. Wenn die Bestimmungen nur als Teil der AGB auftauchen, kann dies zu Abmahnungen führen.

6. Bei Abmahnungen und AGB-Streit an Ihrer Seite

Fehlerhafte AGB-Klauseln können zu einer Abmahnung durch Konkurrenten und Verbraucherschutzorganisation führen. Es ist wettbewerbsrechtlich unzulässig, durch verbotene AGB-Klauseln einen Vorteil zu erlangen, der die Interessen von Verbrauchern und anderen Mitbewerbern spürbar beeinträchtigt. Das klingt zunächst so, als könnte nicht jede fehlerhafte AGB-Klausel eine Abmahnung zur Folge haben. Tatsächlich nehmen die Gerichte jedoch auch schon bei kleinen Rechtsverstößen eine spürbare Beeinträchtigung der Marktteilnehmer an. Daher kann jeder noch so kleine Fehler in den AGB eine teure Abmahnung begründen.

Durch meinen Tätigkeitsschwerpunkt im Wettbewerbsrecht stehe ich Ihnen bei der Vorbeugung und Abwehr gegen Abmahnungen stehe ich Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite.

Auch wirksame, fehlerfreie AGB können zum Gegenstand eines Rechtsstreits werden. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn der Vertragspartner bzw. Käufer behauptet, die erhaltene Ware habe einen Mangel oder wurde nicht geliefert. Wann immer die Vertragsparteien über den Inhalt und die Durchführung ihres Vertrages streiten, wird das Gericht auch die zugrundeliegenden AGB auf Herz und Nieren prüfen.

Bei sämtlichen Rechtsstreitigkeiten berate und vertrete ich Sie außergerichtlich und vor Gericht. Ich verteidige Sie gegen unberechtigte Ansprüche und setze Ihre Rechte für Sie durch.

7. Rechtssichere AGB von Rechtsanwalt Robin Neuwirth

Verlassen Sie sich nicht auf Muster-AGB und veraltete Textbausteine. Ich unterstütze Sie in Stuttgart und deutschlandweit im AGB-Recht und erstelle Ihre rechtssicheren und abmahnsicheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeschneidert auf Ihre Branche und Ihr Geschäftsmodell.

Wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese weder ignorieren noch vorschnell Fehler eingestehen. Ich prüfe Ihre bestehenden AGB auf ihre rechtliche Zulässigkeit und wehre unberechtigte Abmahnungen zuverlässig für Sie ab.